Stellungnahme der Concilium AG zur Spobag AG
Frankfurt am Main, 27. April 2022
Die Concilium AG hat diverse Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 WpHG der Spobag AG zur Kenntnis genommen. In diversen Stimmrechtsmitteilungen der Spobag AG vom 19. April 2022 wird die Concilium AG als vollständige Kette von Tochterunternehmen des Mitteilungspflchtigen Sascha Magsamen bzw. der PVM Private Values Media AG benannt. Der Concilium AG ist kein Investor in Gestalt des Herrn Sascha Magsamen bekannt.
Lediglich die PVM Private Values Media AG ist mit einem Anteil von mehr als 25 % seit 2010 an der Concilium AG beteiligt. Ein Anteil von mehr als 25 % wird ebenfalls seit 2010 von Volker Glaser als Privatperson gehalten. Da der Anteil der PVM Private Values Media AG nicht über 50 % beträgt, ist eine Zurechnung von Stimmrechten in der Sache grundfalsch.
Wie der Concilium AG bekannt ist, handelt es sich inhaltlich in der Sache um ein seit 2015 (!) laufendes Verfahren der BaFIN gegen Herrn Sascha Magsamen, in dem die Bescheide der BaFIN nicht rechtskräftig sind und Rechtsmittel eingelegt worden sind. Die Aufsichtsbehörde handelt hier im Wege der sogenannten Ersatzvornahme und schafft Meldungsfakten, die mit der Aktionärswirklichkeit der Concilium AG keinerlei Übereinstimmung haben. Die Concilium AG wurde in der Sache Spobag AG nie angehört.
Der Vorstand